Vogelwarte für sorgsamen Umgang mit Gebäudebrütern
Vogelnester an Gebäuden können für Hausbesitzer ein Ärgernis sein. Die schweizerische Vogelwarte gibt Tipps, um in diesem Fall richtig vorzugehen, denn rechtlich gesehen sind Nester mit Eiern und Jungvögeln geschützt.
Das Wichtigste in Kürze
- Interessenkonflikte zwischen Bedürfnissen der Vögel und Ansprüchen der Menschen seien oftmals programmiert, wenn Vögel ein Gebäude als Brutplatz wählen, wie die Vogelwarte Sempach am Dienstag mitteilte.
Doch Gebäudebrüter hätten es heutzutage oft schwer. Die Akzeptanz für Vögel als Nachbarn habe abgenommen, der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude werde ihnen verwehrt.
Auch aus bautechnischen Gründen werde der Wohnraum für Vögel knapper. Moderne Gebäude wiesen oftmals keine geeigneten Brutplätze auf. Ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen seien, würden vielfach abgerissen oder saniert. So gehen Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren, wie es weiter hiess.
In der Praxis entstünden oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Eine digitale Entscheidungshilfe soll nun weiterhelfen. Sie wurde von der Schweizerischen Vogelwarte in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) erarbeitet.
Gerade mehrjährig genutzte Nester – etwa von Seglern und Schwalben – sollen laut der Vogelwarte erhalten werden. Sei das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden.
Zu den Gebäudebrütern gehören laut Mitteilung zum Beispiel der Mauersegler oder Haussperling. Sie ziehen ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch in Storenkästen gross. Eine spezielle Strategie haben Mehl- und Rauchschwalbe. Sie kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.