SBB: Neue Doppelstockzüge dürfen trotz Beschwerde auf die Schiene
Herber Rückschlag für den Behindertendachverband: Noch Ende Februar dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen. Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorerst dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen.
- Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am
26. Februar auf der Basis der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr
eingesetzt werden. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz,
ist damit einverstanden.
Der Verband hatte im Januar eine Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht eingereicht (Nau
berichtete). Der Grund: Unbegleitete Reisende mit einer Behinderung stossen
gemäss Verband auf zu viele Hindernisse. Deshalb beantragte er, dass bei den noch nicht fertig gestellten Doppelstock-Zügen eine ganze Reihe von Anpassungen vorzunehmen sei.
Aus der aktuellen Zwischenverfügung geht jedoch noch nicht hervor, ob die aufschiebende Wirkung für die noch nicht fertig gebauten Züge entzogen wird. Grundsätzlich dürften diese bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in dieser Sache nicht in Verkehr gesetzt werden.
Freiwillige Änderungen
Der SBB zufolge dulde die Inbetriebnahme keinen weiteren Aufschub. Das Unternehmen argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge
angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses
Jahres stufenweise hochfahren zu können. Inclusion Handicap erhält nun die Gelegenheit,
zu diesem Punkt Stellung zu nehmen, bevor das Bundesverwaltungsgericht
entscheidet.
Einige der bemängelten Punkte wollen die SBB nun von sich aus ändern. Es
handelt sich dabei Kennzeichnungen, Leitsysteme mit taktilen Markierungen und
Monitore, auf denen Reiseinformationen wiedergegeben werden.