Im Kanton Schwyz: Polizei findet illegale Sexarbeiterin in Schrank

Im März 2020 durchsuchte die Polizei in Schindellegi SZ ein Bordell, das trotz Covid-Verordnung offen war. Eine Mitarbeiterin hatte sich im Schrank versteckt.

Bei der Durchsuchung eines Erotikbetriebs in Schindellegi SZ im März 2020 stiess die Polizei auf mehrere illegal eingereiste Sexarbeiterinnen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betreiberin eines Bordells in Schindellegi SZ wurde verurteilt.
  • Sie hatte 2020 gegen die Covid-Verordnung verstossen – ihr Bordell war trotz Verbots offen.
  • Die Polizei stiess bei der Betriebsdurchsuchung auf drei illegal tätige Sexarbeiterinnen.

Im März 2020 erhält die Kantonspolizei Schwyz anonyme Hinweise, dass in einem Bordell in Schindellegi reger Betrieb herrscht. Dies, obwohl der Erotikbetrieb wegen der Covid-Verordnung geschlossen sein müsste.

Als die Polizei am 18. März den Betrieb durchsucht, stösst sie auf mehrere Frauen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Eine Sexmitarbeiterin versucht, sich zu verstecken – die Polizei findet sie in einem Küchenschrank. Eine weitere Frau befindet sich gerade mit einem Mann im Zimmer: Die Polizei wird gebeten, nicht hineinzugehen.

Die Kapo findet insgesamt drei Frauen, die nach eigenen Angaben als erotische Masseurinnen tätig sind. Aber nicht über entsprechende Arbeitsbewilligungen verfügen: Zwei Ukrainerinnen (24 und 34) sowie eine 36-jährige Rumänin. Zudem haben sie gefälschte litauische Identitätskarten bei sich.

Staatsanwaltschaft fordert zehnjährigen Landesverweis für Betreiberin

Die Betreiberin – eine 47-jährige Ukrainerin, die seit 2006 in der Schweiz lebt – wird danach von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie wirft der Frau vorsätzliche Widerhandlungen gegen die Covid-Verordnung vor.

Ausserdem habe sie die drei Frauen ohne entsprechende Bewilligung in die Schweiz geholt. Zudem habe die Betreiberin sie zur Verschleierung ihrer Herkunft mit falschen Identitätskarten ausgestattet und sie als Prostituierte arbeiten lassen.

Die drei Frauen hätten zwar unentgeltlich bei der Betreiberin des Bordells Unterkunft erhalten. Doch sie habe 50 Prozent der Einnahmen durch die Sexarbeit für sich beansprucht und als Puffmutter die Arbeitszeiten bestimmt. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten, 2500 Franken Busse sowie ein zehnjähriger Landesverweis.

Nur wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung verurteilt

Doch die 47-Jährige kommt nun vor dem Strafgericht mit einem blauen Auge davon: Die Beschuldigte wird nämlich von den Hauptanklagepunkten mangels Beweisen freigesprochen. Die Befragungen der im Bordell angetroffenen Frauen seien aufgrund fehlender Gewährung der Konfrontations- und Teilnahmerechte prozessual nicht verwertbar.

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Schuldig gesprochen wird sie nur wegen der vorsätzlichen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung. Dies, weil ihr Puff trotz des damaligen Verbots offen war.

Deswegen erhält sie eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken. Zudem muss sie zehn Prozent der Verfahrenskosten übernehmen.

Auf einen fakultativen Landesverweis verzichtet das Strafgericht aus Verhältnismässigkeitsgründen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.