Coronavirus: Badis sauer auf BAG wegen Maskenpflicht beim sünnele

Die Badi-Saison hat begonnen. Doch der Bäder-Verband und das BAG sind uneins über die Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Diese sind teilweise absurd.

Die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus werden nicht in jeder Badi ganz gleich gehandhabt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sünnele mit Maske? Das gilt gemäss BAG im Freibad.
  • Der Bäder-Verband hat beim Bund interveniert und will die Regeln lockern.
  • Denn er findet: Maskentragen bis am Beckenrand sei völlig unsinnig.

Die Badis sind am Wochenende bei Traumwetter glanzvoll in die Saison gestartet. Doch vielerorts staunten die Gäste nicht schlecht, als sie erfuhren, dass sie sogar auf der Liegewiese eine Maske tragen müssen. Diese dürfen sie dann erst am Beckenrand ausziehen.

Mit Maske auf dem Badetuch liegen? Geht gar nicht, findet der Bäderverbands-Präsident zu dieser Regel im Kampf gegen das Coronavirus. - Keystone

Denn diese Regel setzt das BAG so voraus. Doch für den Verband Hallen- und Freibäder VHF Deutschschweiz geht das gar nicht an. «Dies ist absolut unsinnig», sagt Geschäftsführer Martin Enz auf Anfrage.

«Masken können neben einem Freibad-Becken nicht hygienisch deponiert werden». Die Gefahr von allfälligen Verwechslungen sei gross und somit wäre der Schutz vor dem Übertragen von Bakterien und Viren nicht gewährleistet, betont er.

Rumliegende Masken seien unhygienisch

«Ein Freibad ist kein Bahnhof und auch keine Bushaltestelle», sagt Enz. Der Verband hat deshalb direkt bei der BAG-Direktion interveniert. Er fordert eine Maskenpflicht nur in den Innenräumen und wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Dies gemäss BAG Verordnung Anhang 3.1 f..

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«Leider haben wir bisher keine Antwort erhalten», so Enz zum Brief ans BAG. Es besteht jedoch Hoffnung, dass der Bund die Regel lockert.

Am 28. April hatte er den Kantonen folgenden Änderungsvorschlag zu Konsultation geschickt: «Es soll im Hinblick auf die Badesaison für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie z.B. den Badebereich oder die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen».

Coronavirus: Badis machen Druck beim BAG

Der Bäderverband seinerseits schlägt den Freibädern folgende Regeln vor: In Schwimmerbecken 10 Quadratmeter pro Person und in Nichtschwimmerbecken/Lernschwimmbecken 5 Quadratmeter pro Person.

Auf den Umgebungsflächen (Liegewiesen etc.) soll eine Kapazitätsbeschränkung von 10 Quadratmeter pro Person gelten. Zudem sollen die Ein- und Austritte über ein Zutrittssystem gezählt werden.

«Wir wünschen eine Klärung dieser Situation, und das mit Nachdruck», so Martin Enz.