Bundesanwalt Michael Lauber erstattet Anwaltskosten zurück

Bundesanwalt Michael Lauber zahlt Anwaltskosten zurück, die wegen des Disziplinarverfahrens der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft entstanden sind.

Michael Lauber an einer Medienkonferenz im Frühling 2019. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Michael Lauber zahlt Anwaltskosten zurück.
  • Diese entstanden im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren.

Bundesanwalt Michael Lauber erstattet die Anwaltskosten zurück, die im Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft bisher entstanden sind. Das teilte die Finanzdelegation der Räte (FinDel) mit.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden bisher knapp 39'900 Franken bezahlt. Der Betrag war Anfang Juni in der Fragestunde des Nationalrates genannt worden. Wie hoch genau die Kosten ausfallen werden, werde nach dem rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein, hiess es.

Gegen Bundesanwalt Michael Lauber ist ein Amtsenthebungsverfahren eingereicht worden. - keystone

Bis zu einer definitiven Regelung trage einstweilen die Bundesanwaltschaft diese Kosten, hiess es in der Antwort weiter. Die FinDel befasste sich im Rahmen ihrer Finanzoberaufsicht mit den Anwaltshonoraren. Sie hatte Michael Lauber selbst und die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) angehört.

Die FinDel befasste sich ausschliesslich mit der Frage, wer die Anwaltskosten von Lauber zu übernehmen habe, unabhängig von weiteren Verfahren. Lauber habe gestützt auf die Aussprache mit der FinDel bestätigt, dass er den erhaltenen Kostenvorschuss umgehend zurückzahlen werde. Dies schrieb die FinDel am Donnerstag.

Disziplinarverfahren gegen Michael Lauber eröffnet

Die AB-BA hatte im Mai 2019 gegen Lauber ein Disziplinarverfahren eröffnet, im Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa. Im März gab die AB-BA bekannt, dass Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie will ihm den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen.

Gegen diese Verfügung reichte Lauber beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde ein. Er betonte im Brief, dass die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei. Er bestritt zudem die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen».

Lauber stehe es zu, sich in dem Verfahren anwaltschaftlich vertreten zu lassen. Dies hielt die Bundesanwaltschaft in der Antwort ans Parlament weiter fest.