Bund erleidet Schaden von rund 1,5 Millionen bei Anschlussgleisen

Weil Rückforderungen unterlassen wurden, erlitt der Bund zwischen 2009 und 2019 bei Anschlussgleisen einen Schaden von 1,5 Millionen Franken.

Auh der Güterverkehr soll vermehrt auf die Schiene verlagert werden. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund beteiligte sich an der Finanzierung von Anschlussgleisen.
  • Weil Rückforderungen unterlassen wurden, enstand ein grosser Schaden.
  • Der Betrag beläuft sich auf 1,5 Millionen Franken.

Zwischen 2009 und 2019 dürften dem Bund ein Schaden von rund 1,5 Millionen Franken entstanden sein. Dies, weil bei der bei der Mitfinanzierung von Anschlussgleisen für Firmen Rückforderungen unterlassen wurden. Das ergab eine Abklärung, welche das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Dienstag veröffentlichte.

In noch nicht verjährten Fällen hat das BAV umgehend Rückforderungsverfahren im Umfang von knapp 0,3 Millionen Franken eingeleitet. Dies, aufgrund der internen Untersuchungen.

Das BAV hat ausserdem die Ergebnisse der Abklärungen zur strafrechtlichen Beurteilung an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

BAV fordert Investitionsbeiträge anteilsmässig zurück

Zahlreiche Schweizer Firmen betreiben Anschlussgleise, damit Güterwagen vom öffentlichen Bahnnetz direkt auf das private Firmengelände fahren können. Der Bund unterstützt den Bau von Anschlussgleisen mit Finanzhilfen.

Das BAV fordert gestützt auf die Gütertransportverordnung die Investitionsbeiträge anteilmässig zurück. Dies, wenn bestimmte, vertraglich vereinbarte Transportmengen nicht erreicht werden oder das Gleis nicht benutzt wird.

Es gebe Anzeichen, wonach in den letzten Jahren die Transportmengen in einer Datenbank nicht korrekt registriert wurden. Dies teilte das BAV Ende Februar mit. So seien gewisse Rückforderungen gegenüber Anschlussgleisbetreibern nicht geltend gemacht worden.