15 Angeklagte im Basler Saubannerzug Prozess bekommen Haftstrafen

15 der 18 Angeklagten im sogenannten Saubannerzug-Prozess wurden zu teils bedingten Freiheitsstrafen von 20 bis 27 Monaten verurteilt.

Ein Spruch, der auf eine Hauswand gesprüht wurde, und sich kritisch zur Aufwertung von Wohnquariteren äussert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel mussten sich 18 Angeklagte wegen Ausschreitungen vom Juni 2016 verantworten.
  • Bei diesen entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken.
  • Neben 15 Haftstrafen wurde eine Geldstrafe verhängt – zwei Personen wurden freigesprochen.

Im Prozess um den sogenannten Saubannerzug vom Juni 2018 in Basel hat das Strafgericht Basel-Stadt heute Freitag die Urteile eröffnet. 15 der 18 Angeklagten wurden zu teils bedingten Freiheitsstrafen von 20 bis 27 Monaten verurteilt.

Eine Angeklagte kam mit einer Geldstrafe davon. Zwei weitere wurden freigesprochen. Schuldsprüche erfolgten namentlich wegen Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Landfriedensbruch sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

Vor Gericht zu verantworten hatten sich die Angeklagten im Alter von heute 20 bis 31 Jahren wegen Ausschreitungen vom Juni 2016. Bei diesen entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken. Zwei Polizisten und eine Demonstrantin wurden verletzt.

Rund 50 vermummte Personen

Teilgenommen hatten an dieser unbewilligten Kundgebung zu nächtlicher Stunde rund 50 vermummte Personen, welche die Staatsanwaltschaft der linksextremen Szene zuordnete. Für die festgenommenen 18 Personen geht die Anklage von Mittäterschaft und einem gemeinsamen Tatbeschluss aus.

Dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift von einem «Saubannerzug» und «Krawallmob» schrieb, trug ihr zu Beginn des Prozesses scharfe Kritik diverser Verteidiger ein: Solche Ausdrücke seien Nährboden für eine Vorverurteilung. Die Beweise reichten aus Sicht der Verteidiger für eine Verurteilung nicht aus, weshalb sie unisono Freisprüche verlangten. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Freiheitsstrafen von 17 bis 38 Monaten verlangt.

Die Urteilsverkündung bildete den Abschluss des Prozesses, der vergangenes Jahr am 23. Oktober begonnen hatte und der fünf Tage dauern sollte. Nach Kritik der Verteidigung, die wegen der kurzen Dauer und der vielen Angeklagten an einem fairen Prozess zweifelte, verschob der Gerichtspräsident die Urteilseröffnung auf einen zusätzlichen Tag an einem damals noch unbestimmten Termin.