Wegzug des Kindes ins Ausland: Väter erhalten Recht vor EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz in zwei Fällen wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Zwei Vätern war es nicht möglich gewesen, auf gerichtlichem Weg gegen die Verlegung des Wohnsitzes ihres Kindes vorzugehen, deren Obhut die Mütter hatten. Die zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hatten in beiden Fällen den Wegzug der Mütter mit dem jeweiligen Kind nach Deutschland beziehungsweise Monaco bewilligt.

Die Väter ersuchten um aufschiebende Wirkung der Entscheide, was nicht gewährt wurde.

Als sie auf juristischem Weg gegen die Verlegung des Wohnsitzes vorgehen wollten, erklärten sich die schweizerischen Gerichte als nicht zuständig. Sie begründeten dies damit, dass mit dem neuen Wohnsitz die gerichtliche Zuständigkeit am neuen Wohnort liege.

Dies verstösst gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen entschieden hat.