Vatikanstadt: Neue Verfassung thematisiert sexuellen Missbrauch

Vatikanstadt hat eine neue Verfassung publiziert. Damit soll der Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformiert werden.

Papst Franziskus will nach Kanada reisen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Papst Franziskus setzt die alte Vatikan-Verfassung «Pastor Bonus» ausser Kraft.
  • Der Heilige Stuhl hat am Samstag eine neue Verfassung publiziert.
  • Darin wird auch auf den Umgang mit sexuellem Missbrauch eingegangen.

Seit Jahren wird von Vatikanstadt ein neues Grundgesetz veröffentlicht. Nun wurde eine neue Verfassung publiziert. Mit diesem will Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren.

Diese neue Apostolische Konstitution namens «Praedicate Evangelium» werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, teilte der Heilige Stuhl am Samstag mit.

An diesem Tag werde die bislang geltende Verfassung ausser Kraft gesetzt und der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen. Der Vatikan liess die Veröffentlichung am Samstag unkommentiert und kündigte für Montag eine Pressekonferenz an.

In Vatikanstadt wird seit 2013 an Reform gearbeitet

Franziskus setzt damit die alte Verfassung «Pastor Bonus» ausser Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erliess und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Reform.

Der reformwillige Franziskus beging am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung. Er setzte nach seiner Ernennung das Beratergremium für die Umstrukturierung der Kurie ein.

In Vatikanstadt: Neue Verfassung soll Jugendliche schützen. - Keystone

Die neue Verfassung besteht aus 250 Artikeln. Sie betreffen die Dikasterien – also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls – und weitere Ämter. Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen. Die Reform solle ausserdem eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort weiter.

Schutz Minderjähriger vor sexuellem Missbrauch

Die Verfassung von Vatikanstadt geht auch in einem Paragrafen auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Eine Päpstliche Kommission solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zum Schutz Minderjähriger vor sexuellem Missbrauch zu entwickeln.

Das hiess es im Abschnitt zur Glaubenskongregation, der Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden müssen. Ausserdem soll die Kommission gemäss des Kirchen- und Zivilrechts angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden.