Souveränitätsschutz: EU-Kommission geht erneut gegen Ungarn vor
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Ungarn wegen mutmasslicher Verletzung europäischen Rechts ein.
Die EU-Kommission wirft Ungarn erneut vor, mit einem Gesetz europäisches Recht zu verletzen und leitet deswegen ein Verfahren ein.
Das kürzlich in Budapest verabschiedete Gesetz zur Verteidigung der nationalen Souveränität verstosse unter anderem gegen Grundsätze der Demokratie, der freien Meinungsäusserung und der Vereinigungsfreiheit, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Sie habe Ungarn deswegen um Stellungnahme gebeten und damit ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues «Amt für Souveränitätsschutz» eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug.
Konsequenzen für Ungarn
Ungarn muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren. Kann das Land sie nicht entkräften, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn klagen. Im Fall einer Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe drohen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige EU-Kommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie allerdings auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben, mit der Begründung, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orbán die dafür nötigen Reformen umgesetzt habe.