Google muss 150 Millionen Euro Wettbewerbsstrafe zahlen

Google muss in Frankreich ein Strafgeld von 150 Millionen Euro zahlen, weil die Wettbewerbsaufsicht den Missbrauch einer beherrschenden Marktposition bei der Suchmaschinenwerbung festgestellt hat.

Die Aktie der Google-Muttergesellschaft Alphabet Inc. verbesserte sich nur leicht. (Archivbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ermittlungen wurden durch eine Beschwerde der französischen Firma Gibmedia ausgelöst, die diverse Websites betreibt.

Die Regeln für die Werbeplattform Google Ads seien undurchsichtig und schwer verständlich, erklärte die Behörde in Paris. Dem Internet-Konzern wurde auch auferlegt, die Regeln für Google Ads und das Verfahren für die Sperrung von Accounts der Werbekunden klarer zu gestalten.

Die Ermittlungen wurden durch eine Beschwerde der französischen Firma Gibmedia ausgelöst, die diverse Websites betreibt. Google hatte 2015 deren Account für die Werbeplattform des Konzerns gesperrt.

Google wird Berufung gegen die Entscheidung einlegen und erhob seinerseits Vorwürfe gegen die Firma. «Gibmedia hat Anzeigen für Websites geschaltet, die Menschen dazu verleiteten, für Dienstleistungen zu unklaren Abrechnungsbedingungen zu bezahlen», sagte ein Sprecher des US-Konzerns. «Wir wollen diese Art von Werbung nicht auf unseren Plattformen, daher haben wir Gibmedia gesperrt und auf entsprechende Werbeeinnahmen verzichtet, um die Verbraucher vor Schaden zu bewahren.»

Google geriet in der Vergangenheit auch in den USA und in Brüssel unter Druck. Im September hatten sich die Staatsanwälte fast aller US-Bundesstaaten für Kartellermittlungen gegen Google zusammengetan. Die Untersuchung soll nach früheren Angaben klären, ob Google den Wettbewerb im Geschäft mit Werbung im Internet behinderte.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten im März den Internetgiganten mit rund 1,49 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» seien andere Anbieter unzulässigerweise behindert worden, lautete die Begründung.