Amtsärzte in Deutschland fordern Maskenpflicht in Innenräumen

In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen fordern die Amtsärzte eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen.

Maskenpflicht in der Osnabrücker Altstadt. Foto: Friso Gentsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Amtsärzte Deutschlands fordern eine Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen.
  • Auch Lauterbach warnt vor Überlastung von Kliniken.

«Wir brauchen jetzt eine Maskenpflicht in Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften und öffentlichen Gebäuden», sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Niessen, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstagsausgaben). «Die Länder sind am Zug, die Maskenpflicht sofort umzusetzen. Sonst droht eine Überlastung des Gesundheitssystems.»

Dann drohe auch «eine Überlastung der Bereiche mit patientennahem Kontakt wie Kliniken», sagte Niessen. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz über 1000 pro 100.000 Einwohner klettern, müsse auch eine Maskenpflicht für Bars, Gastronomie und Restaurants in Betracht gezogen werden.

Schnelltest statt PCR-Test

«Dann haben wir nämlich in Wirklichkeit eine Inzidenz von 3000», sagte der Verbandschef, der von einer hohen Dunkelziffer ausgeht. Viele Menschen gingen bei einem Corona-Verdacht nicht mehr zum Arzt, um einen PCR-Test zu machen, sondern machten nur noch einen Schnelltest. «Diese fliessen aber nicht in die Statistik ein», sagte Niessen.

Am Dienstag lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 687,5. 209 weitere Menschen starben demnach binnen 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Lauterbach ist für Maskenpflicht in Innenräumen

Für eine erneute Maskenpflicht in Innenräumen sprach sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus. «Ich glaube, dass es im Innenraum spätestens im Winter notwendig sein wird, dass wir Masken tragen», sagte er am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin». Ein Verzicht auf die Maskenpflicht ginge zu Lasten der Pflege und der Versorgung. Es drohe im Winter andernfalls eine Überlastung der Krankenhäuser.

Nach aktueller Rechtslage müssen die Bundesländer jeweils für sich entscheiden, ob sie etwa die Maskenpflicht verschärfen. Grundlage dafür ist das aktuelle Infektionsschutzgesetz.