Mit Helm und nüchtern: Neue Regeln auf Italiens Pisten
In den italienischen Wintersportgebieten gelten neue Vorschriften – für mehr Sicherheit auf den Pisten. Eine Haftpflichtversicherung ist beispielsweise Pflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In Italien herrschen seit 1. Januar neue Regeln auf der Piste.
- Wintersportler benötigen eine Haftpflichtversicherung.
- Es gibt neu eine Helmpflicht für Minderjährige und eine Promillegrenze von 0,5.
In Italien benötigen Wintersportler neuerdings eine private Haftpflichtversicherung. Ohne diese dürfen Ski- und Snowboardfahrer nach Angaben der Italienischen Zentrale für Tourismus (Enit) nicht auf die Pisten.
Seit 1. Januar 2022 gelte ein entsprechendes Gesetz. Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 150 Euro (155 Schweizer Franken) sowie der Entzug des Skipasses.
Touristen sollten darauf achten, dass die Versicherung «Schäden an Dritten» auch bei der Ausübung von Skifahren abdeckt, so die Enit. Ansonsten könne vor Ort eine Zusatzversicherung beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden.
Helmpflicht und Promillegrenze
Mit dem Gesetz gilt auch eine Helmpflicht für alle minderjährigen Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre sowie eine 0,5-Promille-Grenze wie im Strassenverkehr.
Wer mehr Alkohol im Blut hat, darf nicht auf die Pisten. Verstösse werden laut ADAC-Angaben mit Bussgeldern zwischen 250 und 1000 Euro (zwischen 257 und 1030 Schweizer Franken) geahndet.