Freispruch für Zürcher Ex-Polizisten
Wende im Fall Chilli's: Der kostenlose Sex mit einer Prostituierten hat für einen Ex-Drogenfahnder keine Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts im Fall Chilli's gekippt.
- Dem Ex-Polizisten wurde vorgeworfen, von einer Prostituierten Geschenke angenommen zu haben.
Die Affäre um das Zürcher Milieu-Lokal Chilli's geht in die nächste Runde: Noch im Februar wurde ein ehemaliger Drogenfahnder der Stadtpolizei vom Bezirksgericht in Zürich zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken verdonnert. Dem Mann wird vorgeworfen, von einer Prostituierten Geschenke im Wert von einigen Tausend Franken und kostenlosen Sex bekommen zu haben. Der Einzelrichter begründete die Strafe damit, dass der Polizist aufgrund der Geschenke seine berufliche Tätigkeit nicht mehr uneingeschränkt erfüllen konnte.
Der Beschuldigte wollte das Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Er zog es ans Obergericht weiter – mit Erfolg. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat das Zürcher Obergericht das Urteil des Bezirksgericht heute gekippt. Der Ex-Polizist bekommt dazu noch eine Genugtuung von 1000 Franken.
Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass die Brasilianerin während der Zeit gar nicht im Zürcher Sexgewerbe tätig war. Zudem gebe es keine Beweise, dass sie mit den Geschenken den Polizisten bei der Amtsführung beeinflusst habe.
Die Affäre um den Zürcher Club begann vor vier Jahren mit einer Razzia und mehreren Verhaftungen. Neben dem heutigen Urteil sind noch zwei weitere Fälle um ehemalige Polizisten offen.