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Die Kesb, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, soll denjenigen helfen, die es brauchen und geschützt werden müssen.

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Sie steht aber auch immer wieder in der Kritik. Jahrelang wurde ihr eine Volksinitative angedroht, heute wurde sie lanciert.

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Sie soll dem Grundübel an die Wurzel gehen, sagt Julia Onken, bekannte Kesb-Kritikerin.

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Das Grundübel ist die zu grosse Macht der Behörde. Dass sie über Leute in Notsituationen entscheiden und verfügen kann.

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Dass es ein unbeschränktes Entscheidungs- und Verfügungsangebot von dieser Seite her gibt, dem sich die Betroffenen unterordnen müssen.

00:00:45.020 --> 00:00:54.610 
Dass ihre Rekursmöglichkeit einfach ins Land streicht, das kann man nicht einfach sofort machen.

00:00:54.610 --> 00:00:59.610 
Wenn die Kesb Kinder wegnimmt, dann sind sie einfach mal weg. Mit dem müssen sie sich dann auseinandersetzen.

00:00:59.610 --> 00:01:09.960 
Meine Erfahrungen mit den Betroffenen zeigen, dass sie traumatisiert sind und sich in einer tiefen Verzweiflung befinden, wenn sowas geschieht.

00:01:09.960 --> 00:01:20.790 
Weil ihnen das Selbstbestimmungsrecht genommen wird. Und das in einer Art und Weise, die weit über die Erwartungen an eine Behörde hinausgeht.

00:01:20.790 --> 00:01:29.360 
Mit der Kesb-Inititative wird die Kesb gemäss SVP-Nationalrat Pirmin Schwander nicht etwa abgeschafft, sondern ihre Kompetenzen gesenkt.

00:01:29.360 --> 00:01:37.830 
Er ist die treibende Kraft hinter dieser Volksinitiative. Damit hat die Kesb auch mehr Ressourcen frei für die Fälle, bei denen es wirklich nötig ist.

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Die Initiative will zwei Sachen: Erstens, dass Familienmitglieder mit Grosseltern, Eltern, Enkel und Geschwister das Vorrecht vor Drittpersonen haben.

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Dass sie sich um urteilsunfähige Personen oder um Kinder kümmern können. Dieses Recht darf man grundsätzlich nicht mehr wegnehmen oder hinterfragen.

00:01:57.180 --> 00:02:03.880 
Die Kesb muss künftig beweisen, dass diese Personen ungeeignet sind.

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Zweitens will die Initiative, dass nicht alle Menschen im Land einen Vorsorgeauftrag machen müssen

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Es soll ein Regelfall gelten, dass Familienmitglieder als Beistand eingesetzt werden

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Es müssen nur die Personen einen Vorsorgeauftrag machen, die nicht wollen,

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dass sich eigene Familienmitglieder um sie kümmern, wenn sie urteilsunfähig werden.

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Diese Personen müssen einen Vorsorgeauftrag machen. Es ist ein ganzer Paradigmenwechsel.

