Als Nationalfeiertag soll am 12. September der Gründungstag des Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 eingeführt werden. Darüber stimmt jetzt der Ständerat ab.
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Der 1. August kann auch traditionell gefeiert werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 12. September soll die Gründung des Bundesstaats aus dem Jahr 1848 gefeiert werden.
  • Der Nationalrat hat sich bereits dafür ausgesprochen.
  • Die Motion geht nun an den Ständerat.
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Der bisher einzige Nationalfeiertag der Schweiz findet am ersten August statt. Geht es nach dem Nationalrat, soll bald noch ein weiterer Feiertag folgen. Jeweils am 12. September soll der Gründungstag des Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 gefeiert werden.

Die Motion am Donnerstag von Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) geht nun an den Ständerat. Stimmt auch die kleine Kammer zu, muss der Bundesrat handeln.

Motionär Siegenthaler gab zu bedenken, dass der Gründungstag des Bundesstaates bisher kaum beachtet werde. Dabei seien am 12. September 1848 die direkte Demokratie, der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und der Föderalismus aus der Taufe gehoben worden.

«Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates, unverzichtbares Ereignis», so Siegenthaler. Daher sei es angebracht, dieses Tages regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Nationalfeiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab.

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