Ab 2024 erhalten überlebende Elternteile einen längeren Urlaub, wenn ihr Partner nach der Geburt stirbt.
Neugeborene in der Schweiz hiessen im vergangenen Jahr am häufigsten Emma und Noah - wie schon im Jahr zuvor. (Symbolbild)
Im Falle des Todes eines Ertenteils nach der Geburt soll der Elternurlaub verlängert werde. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

Ein überlebender Elternteil soll beim Tod des Partners oder der Partnerin nach der Geburt des gemeinsamen Kindes per 2024 Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub haben. Im Falle des Todes der Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter Anspruch auf 14 Wochen Urlaub zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.

Die betreffende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch. Die Änderung solle dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben, teilte die Landesregierung weiter mit.

Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Im Todesfall des Vaters beziehungsweise der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.

Finanzielle Auswirkungen und rechtliche Anpassungen

Todesfälle kurz nach der Geburt eines Kindes treten selten auf, wie der Bundesrat weiter mitteilt. Die Kosten der Änderung der Erwerbsersatzordnung werden für das Jahr 2024 auf rund 120'000 Franken geschätzt.

Auch bei den Ausführungsbestimmungen wurden einige Anpassungen vorgenommen. Mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» im Jahr 2022 wurde auch die Ehefrau der Mutter als rechtlicher Elternteil anerkannt, wodurch sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub und die Vaterschaftsentschädigung hat.

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