Nach der Annulierung der Volksabstimmung über die Heiratsstrafe musste der Bundesrat über die Bücher. Jetzt hat er entschieden, wie es weiter gehen soll.
Heiratsstrafe
Auch Bundeskanzler Walter Thurnherr ist in der Causa Blocher verwickelt. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wird dem Parlament erneut vorgelegt.
  • Das Bundesgericht die Volksabstimmung für ungültig erklärt.
  • In einer Zusatzbotschaft sollen die damals falschen Zahlen korrigiert werden.

Es war ein Novum in der direkten Demokratie der Schweiz: Das Bundesgericht hat im April 2019 eine Volksabstimmung für ungültig befunden.

Im Abstimmungsbüchlein zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» hatte der Bundesrat inkorrekte Zahlen publiziert. Die CVP hatte dagegen geklagt und recht erhalten. Jetzt hat der Bundesrat entschieden, wie es weitergehen soll.

Nochmal von vorne

Der Bundesrat ergänzt die ursprüngliche Botschaft zur Initiative mit einer Zusatzbotschaft und schickt alles zusammen noch einmal ins Parlament.

Die Volksabstimmung zur Heiratsstrafe wird wiederholt.

Somit könne ein Gegenvorschlag erarbeitet werden, die Initiative könne zurückgezogen werden, das Volk könnte erneut entscheiden. Denn es bestehe ein Rechtsanspruch, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werde.

Dieses Mal aber mit korrekten Zahlen: Statt nur 80'000 Zweiverdiener-Ehepaaren sind eben 450'000 betroffen. Unter diesen neuen Voraussetzungen soll die CVP-Initiative also noch einmal den Weg durchs Parlament nehmen. Umstritten war beim ersten Mal allerdings vor allem ein anderer Punkt: Dass die CVP im Initiativ-Text auch noch gleich die Ehe als «zwischen Mann und Frau» definiert hatte.

Heiratsstrafe als Lehrblätz

Diesen Passus würde die CVP wohl gerne nachträglich ändern, doch das ist rechtlich nicht möglich. Aber in einem Gegenvorschlag des Parlaments könnten sich sowohl die CVP als auch die Verfechter der gleichgeschlechtlichen Ehe finden.

Unterdessen gelobt der Bund Besserung: Der Umgang mit Daten soll verbessert werden. Bundeskanzler Walter Thurnherr hatte dazu bereits Ende letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Deren Vorschläge lässt der Bundesrat jetzt in Aufträge an die Bundeskanzlei und die Departemente einfliessen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratHeiratsstrafeBundesgerichtDie MitteVolksinitiativeParlamentAbstimmungDaten