Der Zürcher Stadtrat und das Stadtparlament wollen die Laubbläser ruhigstellen – zumindest wenn kein Laub auf dem Boden liegt.
Laubbläser
In den Monaten Januar bis September sind Laubbläser künftig in Zürich verboten – sowohl für die städtische Reinigung als auch für Private. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laubbläser sollen in Zürich nur noch in den Monaten Oktober bis Dezember erlaubt werden.
  • Eine Weisung für das Verbot wurde dem Parlament bereits vorlegt.
  • Allerdings sind die Meinungen dazu gespalten.
Ad

Der Zürcher Stadtrat hat dem Parlament die Weisung für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot vorgelegt, wie er am Mittwoch mitteilte. Im Parlament dürfte diese Form des Lärmschutzes unbestritten sein.

Vor einem Jahr hatte sich der die linksgrüne Mehrheit des Gemeinderats für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot ausgesprochen und den Stadtrat mit der Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. In einer der kommenden Sitzungen wird das Parlament nun die Allgemeine Polizeiverordnung entsprechend abändern.

Nervst du dich über den Lärm der Laubbläser?

Erlaubt werden Laubbläser dann nur noch im Herbst, also von Oktober bis Dezember. In den restlichen Monaten sind die Geräte künftig verboten – sowohl für die städtische Reinigung als auch für Private, die ihren Garten oder ihre Garageneinfahrt säubern wollen.

In den Monaten Januar bis September wird allerdings kein absolutes Verbot gelten. In dieser Zeit kann das Sicherheitsdepartement Ausnahmen bewilligen, allerdings nur für elektrisch betriebene Geräte und nur, wenn es keine Alternative gibt.

Nach dem Sechseläuten und nach der Streetparade dürften die städtischen Angestellten somit weiter mit Laubbläsern für Ordnung sorgen.

Weisung für Verbot umstritten

Die Grüne Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart musste das Verbot gegen ihren eigenen Willen ausarbeiten. Sie wollte die Geräte auf öffentlichem Grund eigentlich weiterhin ganzjährig einsetzen.

An Orten mit viel Abfall seien sie eine grosse Hilfe, etwa unter Sitzbänken oder auf Treppen, sagte sie im Parlament. Ein Mitarbeiter mit Laubbläser sei dreimal so effizient wie einer mit Laubrechen.

Als «schwierig durchsetzbar» bezeichnete sie zudem das Laubbläser-Verbot bei Privaten. Man könne sich ja schon vorstellen, wie Nachbarn bei der Polizei anrufen würden, weil jemand in einem Verbotsmonat einen Laubbläser nutze. Dabei seien die Polizei-Mitarbeitenden bekanntlich jetzt schon ausgelastet.

Besitzt du einen Laubbläser?

Gegen das Laubbläser-Verbot waren damals im Parlament FDP, SVP und die Mitte. Die Mitte war für weniger Verbotsmonate, weil «wegen des Klimawandels ja oft schon vor Oktober Blätter fallen». SVP und FDP hingegen lehnten das Verbot aus Prinzip ab. Sie kritisierten die «linksgrüne Verbotskultur».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SechseläutenDie MitteParlamentGartenGrüneSVPFDPHerbst