Wie die Stadt Aarburg mitteilt, gab es bei der Volksabstimmung am Sonntag, 3. März 2024, im Ganzen 59 ungültige briefliche Stimmabgaben.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom Sonntag, 3. März 2024 haben fast 52 Prozent der 3967 Aarburger Stimmberechtigten mitgewirkt.

Leider mussten dabei 59 ungültige briefliche Stimmabgaben verzeichnet werden.

Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise, nicht benützte Zustell- und Antwortcouverts und nicht Nutzung des gelochten amtlichen Stimmzettelcouverts führten zur Ungültigkeit.

Datenschutz

Der Kanton hat aus Datenschutzgründen vorgeschrieben, dass Stimmberechtigte mit ungültigen brieflichen Stimmabgaben nicht kontaktiert werden dürfen.

Es wird deshalb auf diesem Weg auf den Sachverhalt hingewiesen.

Das korrekte Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe kann jeweils auf den Abstimmungsunterlagen nachgelesen werden.

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