Wie die Gemeinde Biglen mitteilt, ist der Ersatz der Heizung neu immer meldepflichtig. Alte Geräte sollten so früh wie möglich ersetzt werden.
Landschaft bei Biglen in Blickrichtung des Sendeturms auf dem Bantiger.
Landschaft bei Biglen in Blickrichtung des Sendeturms auf dem Bantiger. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen.

Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Anmeldeinformationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Biglen.

Bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31. Dezember 2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 Prozent erneuerbarem, eigenproduziertem Strom betrieben werden.

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