Wie die Gemeinde Rickenbach TG angibt, haben alle Interessierten die Möglichkeit, die neue Verkehrsregelung für die Kirchstrasse und den Schulweg einzusehen.
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach bei Wil (SG).
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach bei Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Politische Gemeinde Rickenbach informiert die Öffentlichkeit über eine neue Verkehrsanordnung gemäss Artikel drei, Absatz drei und vier des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).

Diese betrifft die Kirchstrasse und den Schulweg und sieht eine Halteverbot-Anordnung vor.

Die Verkehrsanordnung wird öffentlich aufgelegt, um Betroffene und Interessierte über die geplante Massnahme zu informieren und die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme zu geben.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet, die Signale 2.49 «Halten verboten» mit Zusätzen 5.04/5.05/5.06 «Anfangs-, Ende und Wiederholungstafel, beidseitig» und «Montag bis Freitag 7 bis 8.30 Uhr, 11.30 bis 16 Uhr» gemäss Antrag vom 26. Mai 2023 und Situationsplan vom 23. Juni 2023 zu genehmigen.

Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgericht Thurgau

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Rickenbach eingesehen werden.

Gegen diesen Entschied kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, in Weinfelden, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie die Beweismittel aufführen.

Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

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