Wie die Stadt Wetzikon berichtet, wird geprüft, ob es sich beim Baum tatsächlich um ein Schutzobjekt handelt und ob Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen.
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH).
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Das Bauprojekt an der Strandbadstrasse 53 und 55 sieht vor, zur Erschliessung der geplanten Mehrfamilienhäuser in der nördlichen Ecke des Grundstücks eine Tiefgarageneinfahrt zu bauen.

An dieser Stelle steht eine grosse Rotbuche, welche nicht im städtischen Natur-und Landschaftsinventar erfasst ist, möglicherweise aber ein Schutzobjekt gemäss dem kantonalen Natur- und Landschaftsinventar sowie dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ist.

Gemeinden sind verpflichtet, bei Baubewilligungen dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont und – falls das öffentliche Interesse überwiegt – erhalten bleiben.

Einjähriges Veränderungsverbot für Baum in Wetzikon

Deshalb soll im vorliegenden Fall durch eine vorsorgliche Schutzmassnahme ein einjähriges Veränderungsverbot erwirkt werden.

In dieser Frist klärt die Stadt Wetzikon ab, ob es sich beim Baum tatsächlich um ein Schutzobjekt handelt und Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Natur