Wie die Gemeinde Weisslingen schreibt, hat der Gemeinderat die Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen genehmigt.
Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen.
Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinden sind von Gesetzes wegen angehalten, regelmässig ihr Finanzvermögen neu zu bewerten.

Eine Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

Dabei sind die Liegenschaften zu Verkehrswerten zu bilanzieren. Der Gemeinderat hat die Neubewertung genehmigt.

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