Die Politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde Schwerzenbach hat das Budget 2022 genehmigt und den Steuerfuss 2022 festgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach.
Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach. - Nau.ch / Manuel Walser

Anlässlich der Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Schwerzenbach vom Freitag, 19. November 2021, wurde das Budgets 2022, sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022 der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde genehmigt.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

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