Wie die Gemeinde Kaltbrunn bekannt gibt, wurde die pauschale Kostenbeteiligung für Hebammen-Pikettentschädigung von 120 auf 150 Franken je Geburt angehoben.
Ortsübersicht in Kaltbrunn im Kanton St. Gallen.
Ortsübersicht in Kaltbrunn im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Gemeinde leistet seit dem Jahr 2020 auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von 120 Franken je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.

Einige Kantone und viele Gemeinden im Kanton St.Gallen entschädigen diesen Bereitschaftsdienst an die Familien beziehungsweise direkt an die Hebamme.

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege für die Familien in Bereitschaft und müssen rund um die Uhr erreichbar sein.

Diese Dienstleistung ist durch die Krankenkassen-Grundversicherung nicht gedeckt.

Hebammen-Pikettentschädigung erhöht

Der Schweizerische Hebammenverband hat unlängst eine Erhöhung der Warte- und Pikettgelder für Hebammen von pauschal 120 Franken auf 150 Franken beschlossen.

Ebenso wurde ein neuer Tarif von 220 Franken bei ambulanten Geburten (Spitalaustritt innerhalb der ersten zwölf Stunden nach der Geburt) eingeführt.

Die Gemeinde Kaltbrunn leistet mit sofortiger Wirkung auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von 150 Franken je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

KrankenkassenFrankenKaltbrunn