Wie die Gemeinde Russikon mitteilt, liegt die Planauflage zur Sanierung der Russikerstrasse im Abschnitt Obermoosstrasse bis Wettsteinstrasse öffentlich auf.
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH).
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Russikerstrasse wird im Bereich Obermoosstrasse bis Wettsteinstrasse instand gesetzt.

Zudem ist vorgesehen, die Fussgängerübergänge, die Bushaltestellen und die Veloinfrastruktur an die aktuellen Normen anzupassen.

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss Paragraf 13 des Strassengesetzes (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Webseite des Kantons einsehbar.

Einwendungen können bis am 5. April 2024 erhoben werden

Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist vom 30 Tagen bis am 5. April 2024 schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden.

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form an die Gemeinde Russikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, einzureichen.

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