Wie die Gemeinde Gurmels mitteilt, sind Besitzer von Liegenschaften verantwortlich, das Bäume und Hecken entsprechend den Verordnungen geschnitten werden.
Gemeinde Gurmels. (Symbolbild) - andreas-mathys.com
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Die Eigentümer und Unterhaltsverantwortlichen von Liegenschaften müssen Bäume, Hecken und auch sonstige Bepflanzungen entlang von öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs gemäss dem kantonalen Mobilitätsgesetz (vorher Strassengesetz) jederzeit derart unterhalten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Der Herbst eignet sich aufgrund der Vegetation, Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken vorzunehmen.

Aber je nach Wachstum der Pflanzen kann ein Rückschnitt jederzeit erforderlich sein.

Liegenschaftsbesitzer können haftbar gemacht werden

Die Gemeinde muss immer wieder feststellten, dass private Bepflanzungen in den Trottoir- oder Strassenbereich hineinwachsen, was zu Gefahrensituationen führen kann.

Ausreichende Sichtverhältnisse sind Voraussetzung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und Fussgänger.

Die Liegenschaftsbesitzer sind für den rechtzeitigen Rückschnitt verantwortlich.

Die Gemeinde erinnert daran, dass bei Unfällen, die auf nicht konforme Hecken und Bepflanzungen zurückzuführen sind, der Eigentümer haftbar gemacht werden kann.

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