Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, müssen die an Strassenrändern herausragenden Äste von Bäumen sowie Sträucher zur Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Anstösser, deren Liegenschaften an öffentliche Strassen, Trottoirs oder Gehwege angrenzen, werden darauf hingewiesen, dass die strassenseitig herausragenden Äste von Bäumen sowie Hecken und Sträucher laufend zurückzuschneiden sind.

Da das Wachstum der Pflanzen immer wieder unterschätzt wird und der Rückschnitt mehrmals im Jahr zu erfolgen hat, ist eine ständige Kontrolle des Lichtraumprofiles und der Sichtzonen unerlässlich.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden.

Über Fusswegen und Trottoirs muss die Höhe des Freihalteraums mindestens 2,50 Meter betragen.

Förderung der Verkehrssicherheit

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, ist allen Pflanzen, aber auch sonstigen Objekten im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen besondere Beachtung zu schenken.

In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter bis drei Meter gewährleistet sein.

Der Gemeinderat dankt für die Schaffung der vorschriftsgemässen Sichtzonen und der damit verbundenen Förderung der Verkehrssicherheit.

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