Die Baselbieter SVP hat beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen das Dekret zum revidierten Energiegesetz eingereicht.
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Das Kantonsgericht Basel in Liestal. - Keystone
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Gegen das Dekret zum revidierten Energiegesetz hat die Baselbieter SVP beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht.

Das gab Fraktionspräsident Peter Riebli am Donnerstag vor dem Landrat bekannt. Das Dekret sieht unter anderem vor, dass der Kanton bis im Jahr 2026 in Gebäuden auf erneuerbares Heizen umstellen soll.

Das Kantonsparlament stimmte dem Dekret am 19. Oktober 2023 mit 54 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Im Gegensatz zum Energiegesetz, das vors Volk kommt, ist beim dazugehörigen Dekret kein Urnengang möglich. Es handelt sich um einen vom Parlament beschlossenen Vollzugserlass zur Umsetzung des Gesetzes.

Peter Riebli
Peter Riebli (SVP). - SVP

Riebli ist der Ansicht, dass für die Verabschiedung des Dekret die formelle gesetzliche Grundlage fehle. Er habe dies von einem Staatsrechtler abklären lassen. Mit dem Gang ans Gericht soll eine aufschiebende Wirkung erzielt werden.

Riebli machte der Regierung den Vorwurf, mit einem «Buebetrickli» das Dekret «am Volk vorbeischmuggeln» zu wollen.

Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) sagte, dieser Vorwurf sei respektlos. Es sei klar kein Trick.

Und selbst wenn es einer gewesen sein sollte, würde dies nicht für die SVP sprechen, die ihn während eines Jahres bei der Behandlung im Landrat und in der Kommission nie bemerkt habe, wie Reber sagte. Zum Inhalt wollte er sich nicht weiter äussern, da der Entscheid nun beim Kantonsgericht liege.

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