Wie die Gemeinde Rupperswil mitteilt, müssen Eigentümer überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen bis zum 7. Juni 2024 zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung Rupperswil.
Die Gemeindeverwaltung Rupperswil. - Nau.ch
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Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern hinter den Strassen- beziehungsweise Gehwegrandabschluss zurückzuschneiden.

Die lichte Höhe muss über Stras­sengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen.

Im Bereich von Kurven und Kreuzungen sowie bei privaten Grundstückszufahrten sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher jederzeit zu entfernen.

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und drei Meter gewährleistet sein.

Die Frist für die Behe­bung steht fest

Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignali­sationen sowie Hydranten dürfen durch Bepflanzungen in keiner Art und Weise beeinträchtigt werden und müssen jederzeit freigelegt sein.

Im Interesse der Verkehrssicherheit erwartet der Gemeinderat die umgehende und einwandfreie Behe­bung bestehender Beeinträchtigungen bis spätestens 7. Juni 2024.

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