Wie die Gemeinde Aarwangen meldet, müssen auf dem Friedhof bei der Kirche die Urnengräber aus den Jahren 1998 bis 2003 bis zum 30. April 2024 abgeräumt werden.
Blick auf die Gemeinde Aarwangen im Kanton Bern.
Blick auf die Gemeinde Aarwangen im Kanton Bern. - Nau.ch / Simone Imhof
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In Anwendung des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Einwohnergemeinde Aarwangen vom 7. Dezember 2009 wird die Bevölkerung hiermit über die Aufhebung der Urnengräber ab dem Jahr 1998 bis 2003 auf dem Friedhof bei der Kirche informiert.

Die entsprechenden Gräber sind ab Ende Januar 2024 gekennzeichnet.

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck und die Grabdenkmäler bis zum 30. April 2024 zu entfernen, sofern sie darauf Anspruch erheben.

Nach Ablauf dieser Frist wird über nicht abgeräumte Gräber verfügt. Mit der Aufhebung der Gräber verschwindet unwiderruflich eine Erinnerungsstätte an die Verstorbenen.

Gedenkfeier zum Abschied am 14. April 2024

Die Kirchgemeinde Aarwangen möchte mit einer Gedenkfeier den Hinterbliebenen die Gelegenheit geben, sich gemeinsam von den Gräbern der Verstorbenen zu verabschieden.

Die Gedenkfeier findet statt am Sonntag, 14. April 2024, um 11 Uhr auf dem Friedhof bei der Kirche.

Bei Fragen zur Grabaufhebung stehen die Gemeindebetriebe Aarwangen und Friedhofsgärtner gerne telefonisch zur Verfügung.

Bei Fragen zur Gedenkfeier kann sich die Bevölkerung an Pfarrerin Sandra Karth telefonisch wenden.

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