Wie die Gemeinde Erlenbach ZH mitteilt, haben die Stimmberechtigten die Initiative «Aufhebung öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhofstrasse» angenommen.
Das Gemeindehaus von Erlenbach (ZH).
Das Gemeindehaus von Erlenbach (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Stimmberechtigten der Gemeinde Erlenbach haben die Einzelinitiative von Christiane Brasseur zur Aufhebung des öffentlichen Gestaltungsplans Bahnhofstrasse angenommen.

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,25 Prozent stimmten 1434 Personen für und 456 Personen gegen die Initiative.

Bereits an der Gemeindeversammlung vom Juni 2023 konnte die Initiative eine Mehrheit überzeugen.

Weil zeitgleich aber mehr als ein Drittel der Anwesenden das fakultative Referendum unterstützten, gelangte die Vorlage nun an die Urne.

Eine Planungsinitiative mit allgemein anregendem Charakter

Die Initiative verlangt, den 2012 für das Gebiet an der Bahnhofstrasse erlassenen öffentlichen Gestaltungsplan aufzuheben.

Die zeitgleich festgesetzten Anpassungen sollen rückgängig gemacht und durch die vor dem Erlass des Gestaltungsplans gültigen Bestimmungen ersetzt werden.

Bei der Initiative handelt es sich um eine Planungsinitiative mit allgemein anregendem Charakter.

Der Gestaltungsplan wird durch die Annahme an der Urne somit nicht per sofort aufgehoben.

Pläne vor der Festsetzung öffentlich aufgelegen

Zunächst muss festgestellt werden, welche Bestimmungen und Pläne wie angepasst werden müssen, um dem Initiativtext gerecht zu werden.

Dabei muss das allgemein gültige Verfahren des Planungs- und Baugesetzes beachtet werden.

Dies bedeutet unter anderem, dass Pläne vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt werden und eine Anhörung stattfinden muss.

Zudem müssen die Pläne der kantonalen Baudirektion zur Prüfung eingereicht werden.

Willen der Stimmbevölkerung so getreu wie möglich umsetzen

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, den Willen der Stimmbevölkerung so getreu wie möglich umzusetzen.

Deshalb soll der nun anstehende Überarbeitungsprozess gemeinsam mit den Initianten und den weiteren Betroffenen durchgeführt werden.

Der konkrete Initiativtext und die darin formulierten Forderungen sind dabei zwingend einzuhalten.

Die Umsetzungsvorlage wird den Stimmberechtigten erneut zur Genehmigung vorgelegt werden.

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