Wie die Gemeine Tägerwilen meldet, entfällt seit 2024 die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Einwohner erhalten die Scheine zurück.
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Akten stehen in einem Büro. (Symbolbild) - sda - Keystone/DPA/MAURIZIO GAMBARINI
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Die Hinterlegung von Schriften (Heimatscheinen) diente den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung eines Hauptwohnsitzes einer volljährigen Person mit Schweizer Nationalität.

Seit 1. Januar 2024 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Die betreffende Einwohnerregisterverordnung wurde angepasst.

Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung. Die Thurgauer Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister Infostar abfragen.

Demzufolge müssen die physischen Heimatscheine nicht mehr bei der Wohngemeinde hinterlegt werden.

Schweizweite Abschaffung der Hinterlegungspflicht

Voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren wird die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen schweizweit abgeschafft.

Nicht alle Gemeinden und Kantone haben derzeit die Voraussetzungen dafür geschaffen.

Einige Gemeinden (ausserhalb des Kantons Thurgau) verlangen nach wie vor die Hinterlegung oder zumindest das Vorweisen des originalen Heimatscheins.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung löst das Einwohneramt Tägerwilen das Heimatschein-Depot auf und wird die Heimatscheine den Einwohnern retournieren.

Pflicht zur Umzugsmeldung bleibt bestehen

Den Personen wird empfohlen, die Heimatscheine sorgfältig aufzubewahren. Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt weiterhin bestehen.

Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen dem zuständigen Einwohneramt gemeldet werden.

Die Umzugsmeldungen können persönlich am Schalter des Einwohneramts oder online via e-Umzug erfolgen.

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