Wie die Gemeinde Bolligen meldet, werden die amtlichen Bekanntmachungen gemäss Gemeinderat ab Januar 2024 nur noch in elektronischer Form veröffentlicht.
Einwohnergemeinde Bolligen.
Einwohnergemeinde Bolligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat von Bolligen hat bekanntlich den Wechsel zum «eAnzeiger» beschlossen. Als digitales Publikationsorgan hat er die Plattform «ePublikation für Städte und Gemeinden» bestimmt.

Damit macht der Rat von der im geänderten Gemeindegesetz neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, die amtlichen Bekanntmachungen ab Januar 2024 nur noch in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Dieser Beschluss ist gleichzeitig für alle in Bolligen ansässigen gemeinderechtlichen Körperschaften bindend, wie zum Beispiel die Kirchgemeinden.

Sie müssen diese Regelung ebenfalls übernehmen und haben keine Wahlfreiheit.

Übergangsregelung: Amtliche Bekanntmachungen im Schaukasten

Die amtlichen Publikationen sind ab dem 1. Januar nur noch über einen auf der Webseite der Gemeinde auffindbaren Link zugänglich.

Dort ist auch eine Anleitung zu finden, wie die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Bolligen als Newsletter abonniert werden können.

Die Gemeinde Bolligen wird wie bisher – punktuell sogar noch vermehrt – gewisse Bekanntmachungen und Informationen auch in der «Bantiger Post» veröffentlichen.

Zusätzlich und vorübergehend werden die aktuellen amtlichen Mitteilungen wöchentlich im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung aufgehängt.

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