Wie die Gemeinde Unterseen mitteilt, genehmigt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. Januar 2024 die Teilrevision der Gemeindeordnung.
Das ursprüngliche Unterseen an der Kreuzgasse.
Das ursprüngliche Unterseen an der Kreuzgasse. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt die Gemeinde bekannt, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 4. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. Januar 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Der geänderte Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Webseite heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeite bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

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