Wie die Gemeinde Matten bei Interlaken angibt, können seit Montag, 1. Mai 2023, Zuzüge, Wegzüge und Umzüge auch elektronisch gemeldet werden.
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Wie der Gemeinderat bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitteilte, will er dem breiten Spektrum des Themas E-Government einen bedeutungsvolleren Platz als bisher einräumen.

Aus diesem Grund setzte er eine nicht ständige Kommission ein, welche sich intensiv mit diesem umfassenden Thema auseinandersetzt und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreitet.

Als erste konkrete Umsetzungsmassnahme ist die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken beispielsweise seit März 2023 auf Instagram aktiv.

Nun erfolgte im Rahmen der gemeinderätlichen Strategie per Montag, 1. Mai 2023, die Zurverfügungstellung des Online-Dienstes «eUmzugCH».

Alternative zu einem Schaltergang

Dieser ermöglicht es, dass sich grundsätzlich alle volljährigen und handlungsfähigen Personen innerhalb der Schweiz auf elektronischem Wege an- oder abmelden sowie einen Umzug innerhalb der Wohnsitzgemeinde mitteilen können.

Diese Dienstleistung stellt somit die Alternative zu einem Schaltergang dar.

Da noch nicht alle Einwohnergemeinden an eUmzugCH angeschlossen sind, können zum heutigen Zeitpunkt noch gewisse Einschränkungen gegeben sein.

Meldungen am Schalter sind weiterhin möglich

Allerdings nimmt die Anzahl der angeschlossenen Einwohnergemeinden stetig zu.

Der Gemeinderat erhofft sich einen regen Gebrauch dieser neuen Dienstleistung, welche auf der Webseite der Einwohnergemeinde aufgeschaltet ist.

Andererseits ist es auch weiterhin wie gewohnt möglich, sich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle an- oder abzumelden oder einen Umzug zu deklarieren.

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