Wie die Gemeinde Bönigen bekannt gibt, hat sie die Teilrevision zur erweiterten Besitzstandgarantie in der Kernzone öffentlich aufgelegt.
Teilrevision.
Revision (Symbolbild). - Pixabay.
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Der Gemeinderat von Bönigen bringt, gestützt auf Art. 60 BauG vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Bönigen zur öffentlichen Auflage.

Die Auflage umfasst die Änderung des Baureglements. Neben dieser Auflage liegen noch Unterlagen zu Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht sowie Vorprüfungsbericht vom 11. Juli 2023 auf.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. September bis 9. Oktober 2023, in der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind möglich

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Bönigen einzureichen.

Eine Einsprache beziehungsweise eine Rechtsverwahrung hat das Vorhaben, auf welches Bezug genommen wird, eindeutig zu bezeichnen.

Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen beziehungsweise Rechtsverwahrungen einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 2. November 2023 statt.

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