Wie die Gemeinde Habkern schreibt, gilt vom 8. April bis Ende Oktober 2024 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kantonsstrasse von St. Niklausen bis Habkern.
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Wald in Habkern BE. (Symbolbild) - Screenshot Google Maps
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Das Tiefbauamt des Kantons Bern informiert über eine bevorstehende Verkehrsbeschränkung auf der Kantonsstrasse Nummer 1110 (von St. Niklausen bis Habkern), genauer gesagt im Bereich Schufelegg, etwa 400 Meter vor der Lombachbrücke.

Diese Massnahme wird ab dem 8. April 2024 in Kraft treten und dauert bis voraussichtlich Ende Oktober 2024 an.

Die Verkehrsanordnung sieht eine «Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde» (SSV-Signal Nummer 2.30) in einem Abstand von circa 150 bis 250 Metern vor dem Baustellenbereich vor.

Sicherheit durch Lichtsignalanlage

Im eigentlichen Baustellenbereich, der etwa 150 Meter umfasst und das Bankett Schufelegg betrifft, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf «Höchstgeschwindigkeit 40 Kilometer pro Stunde» (SSV-Signal Nummer 2.30) gelten.

Diese Massnahme ist notwendig, um die Arbeits- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und sie wird durch eine einspurige Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage umgesetzt.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrsbeschränkung und um Beachtung der ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

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