Hohenrain lädt zu ausserordentlicher Gemeindeversammlung ein
Der Gemeinderat Hohenrain beschliesst, gestützt auf die Kantonsverfassung (KV; SRL Nummer 1) vom 17. Juni 2007, das Gemeindegesetz (GG; SRL Nummer 150) vom 4. Mai 2004, das Stimmrechtsgesetz (StRG; SRL Nummer 10) vom 25. Oktober 1988 und die Gemeindeordnung Hohenrain (GO) vom 20. Oktober 2019:
Alle stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde Hohenrain sind eingeladen, an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung teilzunehmen.
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung findet am 5. Mai 2023, um 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Hohenrain statt.
Traktanden sind die Beschlussfassung über die Gesamtrevision der Ortsplanung Hohenrain und Verschiedenes (ohne Beschlussfassung).
Stimmrecht haben stimmfähige Schweizer ab dem 18. Altersjahr
Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, welche bis spätestens am 30. April 2023 in der Gemeinde Hohenrain den politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.
Das unbearbeitete Stimmregister liegt auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Die vorliegende Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung wird allen Haushaltungen zugestellt. Details zu den Traktanden finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Allfällige weitere Akten können während zweier Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung auf Voranmeldung eingesehen werden, soweit die Wahrung des Amtsgeheimnisses dies zulässt.