Wie die Gemeinde Huttwil schreibt, wurde der Vertrag mit der Heilsarmee Schweiz für den Betrieb des Entsorgungshofs bei der Brocki Huttwil genehmigt.
Die Luzernerstrasse im Zentrum von Huttwil.
Die Luzernerstrasse im Zentrum von Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2023 einen Beschluss unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefällt.

Der Vertrag mit der Heilsarmee Schweiz für den Betrieb des Entsorgungshofs bei der Brocki Huttwil wurde genehmigt.

Gestützt auf Artikel 32 folgend des Organisationsreglements vom 3. Dezember 2019 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 22. Mai 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die Botschaft und der Vertrag liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können hier heruntergeladen werden.

Das fakultative Referendum

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden.

Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage innert zwölf Monaten zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum ist die Einreichung bis spätestens 27. Dezember 2023 beim Gemeinderat Huttwil erforderlich.

Das Referendumsbegehren muss von mindestens 178 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet sein.

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