Wie die Gemeinde Surses mitteilt, wird die Bevölkerung aufgefordert, dem Alp-, Weide- und Flurgesetz bis 31. Oktober 2024 Folge zu leisten.
Landschaftsfoto der Gemeinde Surses.
Landschaftsfoto der Gemeinde Surses. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Dritte dürfen ohne Erlaubnis des Bewirtschafters die Vegetation und das Erntegut nicht beeinflussen oder schädigen.

Während der Vegetationsperiode ist es Drittpersonen und Tieren untersagt, fremde Fluren zu betreten beziehungsweise zu befahren.

Dies gilt vom 1. Mai bis 31. Oktober 2024 für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen (Artikel sechs des Alp-, Weide- und Flurgesetzes der Gemeinde Surses).

Der Gemeindevorstand fordert alle auf, diesem Flurverbot Folge zu leisten. Widerhandlungen werden mit Busse bis 5000 Franken geahndet.

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