Neue Verkehrsanordnungen an der Rheinstrasse in Buchs SG
Gemäss den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes und der Verordnungen ergreift das Polizeikommando neue Verkehrsanordnungen für den Neubau der Coop-Tankstelle an der Rheinstrasse 12 und 14 in Buchs.
Die Verkehrsführung wird im Einrichtungsverkehr geregelt.
An der westlichen Zufahrt gilt das Signal «Einfahrt verboten» in Verbindung mit dem Signal «Einbahnstrasse», während an der nördlichen Ausfahrt das Signal «Linksabbiegen» angezeigt wird.
Ausweisung des Parkplatzes für Gehbehinderte
Ein Parkplatz für Gehbehinderte wird ausgewiesen.
Dieser wird durch das Signal «Parkieren gestattet» mit dem Piktogramm «Gehbehinderte» gekennzeichnet und durch gelbe Markierungen mit dem Symbol «Gehbehinderte» hervorgehoben.
Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen erhoben werden.
Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.