Wie die Gemeinde Oberwil BL bekannt gibt, müssen die Hunde im Wald und Waldnähe vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine geführt werden.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Im Kanton Basel-Landschaft müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

Mit dieser zeitlich befristeten Leinenpflicht sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden.

Denn freilaufende Hunde lösen bei Wildtieren eine panikartige Flucht aus, an deren Folgen die Tiere verenden können.

Die Erfahrung zeigt, dass sich die allermeisten Hundehalter vorbildlich an diese Regelung halten. Die Gemeindepolizei Oberwil dankt deshalb diesen verantwortungsvollen Personen für deren Respekt vor der Natur.

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NaturOberwil (BL)