Wie die Gemeinde Würenlingen mitteilt, sind die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 per 31. Oktober 2023 zu begleichen.
Kirchturm in Würenlingen.
Kirchturm in Würenlingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 sind per 31. Oktober 2023 zu begleichen.

Ab dem 1. November 2023 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von fünf Prozent berechnet.

Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren von 35 Franken mit sich.

Einwohner können Hilfe bei der Abteilung Finanzen bekommen

Besteht Ende 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich, können sich Einwohner noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen wenden.

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