Wie die Gemeinde Berg am Irchel berichtet, werden die Einwohner gebeten, beim Befüllen der temporären Schwimmbäder die Vorgaben der Gemeinde zu beachten.
Schwimmbad
Ein privater Pool (Symbolbild). - Pixabay
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Das Befüllen von temporären Schwimmbädern (Pools) erfolgt via Hausanschluss (das heisst in der Regel ab Gartenwasserhahn). Chemikalien für die Desinfektion des Badewassers und für die Reinigung der Badeanlagen (zum Beispiel Chlor) können bei Einleitung jedoch die Oberflächengewässer verschmutzen und deren Fauna gefährden.

Daher sind die Abwässer der Pools vor der Entsorgung zu neutralisieren und anschliessend in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation einzuleiten. In Zeiten des Spitzenverbrauchs an Wasser behält sich die Wasserversorgung Berg am Irchel überdies vor, das Füllen des Pools durch entsprechende Publikation vorübergehend einzuschränken und zu untersagen.

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