Wie die Gemeinde Oppligen bekannt gibt, beträgt die Hundetaxe 75 Franken pro Hund. Der Rechnungsversand wird Ende August 2023 erfolgen.
Gemeindeverwaltung Oppligen.
Gemeindeverwaltung Oppligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gestützt auf Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 und gemäss Artikel 27a des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Oppligen vom 7. Dezember 2000 mit Änderung vom 16. Mai 2013 sind im August die Hundetaxen des Jahres 2023 zur Zahlung fällig.

Taxpflichtig sind alle Hundehalter, die am 1. August (Stichtag) in der Gemeinde Oppligen Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag sechs Monate oder älter ist.

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