Wie die Gemeinde Oppligen berichtet, müssen alle Hundehalter, die am 1. August 2022 einen über sechs Monate alten Hund besitzen, die Hundetaxe zahlen.
Gemeindeverwaltung Oppligen.
Gemeindeverwaltung Oppligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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In der Gemeinde Oppligen sind im August 2022 die Hundetaxen des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.

Taxpflichtig sind alle Hundehalter, die am Stichtag, dem 1. August 2022, in der Gemeinde Oppligen einen Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag sechs Monate oder älter ist. Die Hundetaxe beträgt 75 Franken pro Hund.

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