Der Zuger Regierungsrat weist eine Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung über Umfahrungen zurück.
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Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay
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Der Zuger Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde betreffend der kommenden Abstimmung zu den Umfahrungen Zug und Unterägeri vom 3. März abgelehnt. Eine Überweisung an das Verwaltungsgericht, wie es der Beschwerdeführer beantragt hatte, befand die Regierung als nicht gerechtfertigt.

Der Regierungsrat sei in dieser Angelegenheit weder befangen, noch ausserstande, diese vollständig unabhängig zu beurteilen und zu entscheiden, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Zug vom Mittwoch. Er sei von Gesetzes wegen zuständig, über Stimmrechtsbeschwerden im Zusammenhang mit kantonalen Vorlagen zu befinden.

Die Beschwerde zielte auf eine gemeinsame Broschüre und Internetseite des Kantons und der Gemeinde Unterägeri zu den Umfahrungsvorlagen ab. Konkret wurden die darin enthaltenen bildlichen Darstellungen der Seepromenade in der Vorstadt Zug und des Dorfplatzes Unterägeri sowie die Ausführungen zu den Verkehrszahlen bemängelt.

Diese seien «irreführend» und beeinträchtigten die Meinungsbildung. Der Beschwerdeführer beantragte eine Korrektur der Broschüre und der Internetseite, eine Verschiebung der kommenden Abstimmung sowie eine «unbefangene» Beurteilung durch das Verwaltungsgericht.

Regierungsrat verteidigt seine Position

Der Regierungsrat argumentierte, dass mit der Bebilderung nichts «Unwahres» vermittelt werde, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Es sei deklariertes Ziel des Zuger Stadtrats, die Zuger Vorstadt künftig verkehrsfrei zu gestalten.

Die Verkehrszahlen beruhten auf einer Prognose, die auf Basis des Gesamtverkehrsmodells des Kantons erarbeitet wurde. Es lägen keine Anhaltspunkte auf Berechnungsfehler vor. Zudem handle es sich nicht um die offiziellen Abstimmungserläuterungen. Der Entscheid der Regierung ist noch nicht rechtskräftig.

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