Grosskonzerne wie die Deutsche Bahn können im neuen Jahr wegen der Strompreisbremse zurückgehaltene Boni auszahlen.
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Deutsche-Bahn-Zentrale in Berlin. (Archivbild) - AFP/Archiv

Mit dem Ende der Strompreisbremse entfällt auch das sogenannte Boni-Verbot, wie aus einem Bericht von «Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR hervorgeht. Das Boni-Verbot galt 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 25 Millionen Euro (rund 24 Millionen Franken) aus der Strompreisbremse erhalten haben. Da die Preisbremse zum Jahresende ausläuft, fällt auch das Boni-Verbot.

Vom Verbot betroffen waren zusätzliche Vergütungen, die das Jahr 2023 betreffen. Darüber hinaus durften Boni für die Vorjahre im Jahr 2023 nicht ausgezahlt werden. Weil die Deutsche Bahn die Strompreisbremse in Anspruch genommen hat, erhielten die Geschäftsleitungsmitglieder ihre zusätzlichen Vergütungen bisher nicht.

Nur wenige Unternehmen ebenfalls betroffen

Neben der Deutschen Bahn dürften nur wenige Unternehmen in Deutschland ebenfalls betroffen sein. Dass die Deutsche Bahn die variablen Vergütungen auch tatsächlich auszahlen wird, gilt als sicher. «Es handelt sich dabei um eine Altlast aus dem Jahr 2022. Es ist eine Gesetzeslage, welche im Verwaltungsrat nicht mehr behandelt wird», sagte dazu Vizepräsident des Verwaltungsrates Martin Burkert, zugleich Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG.

Im Verwaltungsrat wurde vor einigen Monaten ein neues Vergütungssystem beschlossen. Im Vergleich zu den Gehältern in anderen Branchen sind die Vergütungen für die Geschäftsleitungsmitglieder der Deutschen Bahn eher gering. Bahnchef Lutz kommt inklusive Boni für 2022 auf insgesamt 2,24 Millionen Euro.

In der Automobilbranche erhalten die Geschäftsführer ein Vielfaches davon. Bei der jüngsten Verwaltungsratssitzung im September hat die Bahn ein neues Vergütungssystem beschlossen, das stärker auf langfristige Erfolge ausgerichtet ist.

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